Die Eltern

Was können Eltern für die Schule und die Kinder tun?

  • Sie sollten sich im Schulvorstand, Klassen- und Elternrat engagieren und damit die Arbeit in der Schule unterstützen.
    Sie haben dadurch die Möglichkeit, Entscheidungsprozesse zu begleiten, Beschlüsse herbeizuführen und mitzutragen. Sie zeigen Ihren Kindern durch Ihre Mitarbeit Interesse an der Arbeit der Kinder in der Schule.
  • Sie sollten Mitglied im Förderverein sein. Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 6 Euro. Spenden sind jederzeit willkommen und können steuerlich geltend gemacht werden.
    Sie unterstützen mit Ihrem Beitrag u.a. den Aufbau von Spielgeräten auf dem Schulhof, den Neukauf von Pausenspielen, Theaterprojekte, und vieles mehr.
    Weitere Infos und die Beitrittserklärung finden Sie hier.
  • Sie sollten besondere Ereignisse in der Schule begleiten oder tatkräftig helfen. Sie erhalten mehrmals im Jahr einen Brief mit anstehenden Ereignissen und Informationen darüber, wie Sie sich an den Projekten beteiligen können.

Schulische Gremien und die Mitarbeit der Eltern

Die Klassenelternversammlung

Die Lehrkräfte erklären ihre Unterrichtskonzepte und die schulischen Grundlagen zur Bewertung der Leistungen.

Der Klassenelternrat

(1. Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) – gewählt von den Eltern einer Klasse.

  • lädt ein zu den Klassenelternversammlungen (min. 2x im Jahr)
  • ist Ansprechpartner/in für die Eltern der Klasse
  • organisiert/bespricht gemeinsame Unternehmungen
  • vertritt die Interessen der Klassenelternschaft, bespricht sich mit den Klassenlehrer/innen und/oder der Schulleitung

Gemeinsam vertreten die beiden gewählten Vertreter/innen die Klasseneltern im Schulelternrat.

Während der Versammlung der Klassenelternschaft wird von den gewählten Elternvertretern/Elternvertreterinnen aus den anderen Gremien berichtet.

Elternvertreter/innen für die Klassenkonferenzen

Sie vertreten die Eltern bei Zeugniskonferenzen und bei Klassenkonferenzen zu Ordnungsmaßnahmen oder für klasseninterne Beschlüsse. Sie haben dabei eine beratende Funktion.

Der Schulelternrat

Die Klassenelternvertreter/innen werden 2-3x jährlich zur Schulelternratssitzung vom 1. Vorsitzenden eingeladen, die Schulleitung ist dabei.

  • In Schulelternratssitzungen werden die Ereignisse aus den Klassen berichtet, besprochen, es wird nach Lösungen bei Problemstellungen gesucht.
  • Die Schulleitung berichtet über Aktuelles und über zu planende Vorhaben.
  • Es werden Schulfeste o.ä. gemeinsam geplant.
  • Die Elternvertreter/innen für die Fachkonferenzen, den Gemeindeelternrat, den Kreiselternrat und für den Schulausschuss der Samtgemeinde werden aus dem Schulelternrat gewählt
  • Die Vertreter/innen für den Schulvorstand werden gewählt, nicht nur aus den Reihen des Schulelternrats, sondern aus Interessierten der gesamten Elternschaft – sie sind, wenn sie Interesse bekunden, zur Wahl in die Schulelternratssitzung eingeladen oder bekunden ihr Interesse schriftlich.
  • „Der Schulelternrat kann in Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schule über seine Tätigkeit berichten“. NSchG §96 (2)
  • Grundsätzliche Entscheidungen, insbesondere bezügl. der Schulorganisation und Leistungsbewertung werden dem Gremium vorgestellt und besprochen.

Elternvertreter/innen für die Gesamtkonferenzen

Gewählt werden im Schulelternrat 2 Elternvertreter/innen und ihre 2 Vertreter/innen für zwei Jahre.

Gesamtkonferenzen finden etwa 2x jährlich statt.

Teilnehmende sind: Alle Lehrer/innen, Referendare und Referendarinnen, päd. Mitarbeiter/innen, ein Vertreter/eine Vertreterin des Schulträgers, eine Vertreterin/ein Vertreter, die/der im unmittelbaren Dienstverhältnis zum Schulträger stehen (Sekretärin/Hausmeister o.ä.)

Die Schulleitung unterrichtet über alle wichtigen Ereignisse der Schule.

Verhandelt und entschieden wird über

  • die Schulordnung,
  • das Schulprogramm,
  • Grundsätze für die Leistungsbewertung und Beurteilung von Schülerinnen und Schülern
  • und die Koordinierung von Klassenarbeiten und Hausaufgaben.

Elternvertreter/innen in Fachkonferenzen

Zwei in der Schulelternratssitzung gewählte Elternvertreter/innen besprechen gemeinsam mit den FachkollegInnen besondere Fragen/Kriterien/Methoden zum benannten Fach. Sie können gute Berater mit praxisnahen Sichtweisen sein.

Der Schulvorstand

Hier wählen die Eltern (im Zweijahresrhythmus) ihre vier Vertreter/innen aus der gesamten Schulelternschaft. Die interessierten Eltern müssen demnach nicht Klassenelternvertreter/innen sein, oder andere Funktionen in der Schule haben.

Der Schulvorstand ist das wesentliche Entscheidungsgremium der eigenverantwortlichen Schule.

Es gehören 8 Mitglieder dazu: Die Schulleitung, 2 Lehrer/innen, 1 päd. Mitarbeiter/in und vier Elternvertreter/innen.

Treffen ca. 4-5x im Schuljahr.

1. Förderverein

Er ist das Unterstützungsgremium (nicht nur finanzieller Art) für unsere Schule. Ihre Mitgliedschaft ist uns selbstverständlich.

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