Neue Bücher für die Bücherei

Um das Interesse am Lesen zu wecken oder zu erhalten, haben wir neue Bücher für die Bücherei angeschafft. Die Klassen 2 – 4 haben jeweils zwei Bücherwünsche angegeben, von denen ein Wunsch erfüllt wurde. Zusätzlich hat Frau Wehrhahn von Gronaus Buchhandlung noch 5 weitere Bücher gespendet. Herausgekommen ist eine bunte Mischung, die hoffentlich den einen oder anderen Bücherwurm in die Bücherei lockt….

Neue Bücher für die Bücherei

Am Freitag, den 20.11., war bundesweiter Vorlesetag. In diesem Jahr waren bei uns wieder die Lehrkräfte mit der Buchauswahl an der Reihe. Anders als in den vergangenen Jahren hatten die Schülerinnen und Schüler aber keine Wünsche frei, bei welchem Buch sie zuhören wollten, sondern sie „mussten“ dem Buch lauschen, das in ihrer Klasse vorgelesen wurde. Nebenbei wurde gekuschelt, gebastelt, gespielt, gegessen, geplaudert,…. so dass es trotz aller Umstände doch ein schöner Vormittag für alle wurde! Für das kommende Jahr sind wir wieder gespannt, welche Bücher uns zum Vorlesen von den Schülerinnen und Schülern vorgeschlagen werden!

Vorlesetag unter Corona-Bedingungen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Belastung der Gesundheitsämter ist derzeit immens, mit steigender Tendenz. Dies führt dazu, dass Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen nur sehr verzögert durchgeführt bzw. angeordnet werden können.  Daraus resultieren folgende Vorgehensweisen für uns als Schule, wenn Sie uns über ein positives Testergebnis Ihres Kindes informieren:

– wir schicken Ihr Kind ins sog. „Distanzlernen“.

– wir versuchen zu ermitteln, mit welchen weiteren Personen Ihr Kind Kontakt hatte (Klasse, Lehrkräfte, Spielen und Lernen, Ganztag, Bus,…) -> Hilfreich wäre es, wenn Sie uns diese Angaben direkt am Telefon/über Mail/über IServ mitteilen könnten!

– wir schicken die Lerngruppe bzw., wenn erforderlich, den Jahrgang nach Hause ins „Distanzlernen“

– wir informieren das Gesundheitsamt über unsere ergriffene Eilmaßnahme

– diese Maßnahme bleibt bestehen, bis das Gesundheitsamt eine andere Maßnahme ergriffen hat

– ein Wechsel in Szenario B kann erst vollzogen werden, wenn das Gesundheitsamt  eine infektionsschutzrechtliche Anordnung für eine gesamte Lerngruppe verfügt hat

Eine Anordnung auf Quarantäne dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht aussprechen, daher müssen wir den Begriff „Distanzlernen“  verwenden. Daraus folgt: Sollte Ihr Kind mit der Klasse/dem Jahrgang ins „Distanzlernen“ geschickt werden, hatte es Kontakt zu einer positiv getesteten Person! Das Gesundheitsamt wird sich dann bei Ihnen melden!

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Ulrich

Verfahren bei „Positiv-Fall“ an der Schule

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
soeben habe ich folgende Auskunft vom Gesundheitsamt bekommen:

„Sehr geehrte Frau Ulrich,
dadurch dass „XXX“ ab Montag Symptome hatte, gilt er/sie
als infektiös ab dem Samstag. Da war er/sie aber nicht in Ihrer
Einrichtung. Also für Sie vorerst keine Konsequenzen außer AHA Regeln
einhalten und Selbstbeobachtung. Bei Symptomen sofort Schule verlassen
und Abstrich veranlassen.“

In diesem Sinne wünsche ich euch und Ihnen einen schönen Abend!

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Ulrich

Rückmeldung Gesundheitsamt

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nun hat es also auch uns erwischt: ein Mitglied unserer Schulgemeinschaft ist an Covid-19 erkrankt.

Da die Symptome erstmals Montag auftraten und der/die Erkrankte am Freitag zum letzten Mal in der Schule war, sind wir laut behördlicher Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung (Stand:28.10.2020) nicht von Quarantäne-Maßnahmen betroffen. Die Anfrage beim Gesundheitsamt dazu läuft.

Der Schulbetrieb wird also bis auf Weiteres so normal wie möglich weiterlaufen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Ulrich

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