Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Nachdem die Sommerferien nun langsam zu Ende gehen, möchten wir Sie über unsere Planungen für das neue Schuljahr informieren. Derzeit gehen wir vom sogenannten „Szenario A“, d.h. dem eingeschränkten Regelbetrieb aus. Unter Berücksichtigung des Niedersächsischem Rahmen-Hygieneplan Corona Schule bedeutet das:
EINGESCHRÄNKTER Regelbetrieb im Schulvormittag:
– das Abstandgebot ist zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben (Kohorte = feste Lerngruppe)
– unsere Kohorten umfassen Jahrgang 1/2 und Jahrgang 3/4 ODER 1/3 und 2/4, das wägen wir gerade noch ab
– die Pausenzeiten sind getrennt nach o.g. Kohorten, Toiletten und Treppenhäuser werden getrennt nach Jahrgängen/Klassen genutzt
– im oberen Flur gilt weiterhin die Einbahnstraßenregelung
– der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule arbeiten, ist auf ein Minimum begrenzt, die Begleitung von Schülerinnen und Schülern oder das Abholen der Kinder im Schulgebäude ist untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken
– regelmäßiges Händewaschen ist Pflicht
– außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, auch an der Bushaltestelle und im Bus
– Gegenstände, wie z.B. Stifte, Scheren,… dürfen nicht mit anderen geteilt werden
EINGESCHRÄNKTER Regelbetrieb im Ganztag:
– die Betreuung erfolgt in Jahrgangsgruppen, nicht nach angewählten Angeboten
– zumindest bis zu den Herbstferien gibt es kein Schulmittagessen, bite ausreichend Essen mitgeben
– sollten Sie die Betreuung bis 14 Uhr oder bis 15.30 Uhr nicht UNBEDINGT benötigen, melden Sie Ihr Kind bitte bis auf Weiteres davon ab
– bitte mit den Kindern draußen zum Abholen verabreden, sollte außerhalb vereinbarter Zeiten aus dem Ganztagsbetrieb abgeholt werden, bitte den Außeneingang benutzen und vor dem Betreuungsflügel warten, dabei Mund-Nasen-Bedeckung nicht vergessen
SCHULBESUCH BEI ERKRANKUNG:
Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen.
Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:
– banaler Infekt (keine deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens, z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) -> Schulbesuch
– Infekt mit ausgeprägtem Krankheitwert (z.B. Husten, Halsschmerzen, Temperatur) -> Genesung muss abgewartet werde, Schulbesuch erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit, kein ärtzliches Attest notwendig, sofern kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist
– schwere Symptomatik (Fieber ab 38,5 oder akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt oder anhaltendem starken Husten)-> ärztliche Hilfe sollte in Anspruch genommen werden.
Umgang mit Schülerinnen und Schülern aus Risikogruppen
Die ausschließliche Teilnahme am Lernen zu Hause ist für Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen nur nach Vorlage einer ärtzlichen Bescheinigung möglich.
Regeln über Regeln, aber im Interesse aller, Szenario B (Schule im Wechselmodell, Lernen zu Hause/Präsenzunterricht) oder Szenario C (Quarantäne und Shutdown) zu vermeiden, bitten wir um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Genießen Sie die letzten Tage!!