Niedersachsens Schulen und Kitas ab Montag dicht

13. März 2020

Ab kommenden Montag bis einschließlich 17.04.2020 findet bei uns kein Schulbetrieb statt. Es gibt eine sehr (!!!!) eingeschränkte Notbetreuung von 8 – 13 Uhr vom 16.-20.3., 23.-27.3. und 15.-17.4.2020.

Die Anmeldeformalitäten entnehmen Sie bitte den Informationsschreiben, die Ihre Kinder in der Postmappe haben.

Das Büro ist jeden Tag von 9 – 12 Uhr besetzt. 

 

Allgemeinverfügung zum Coronavirus

11. März 2020

Der Landkreis hat uns folgende Allgemeinverfügung zur Bekanntmachung übersendet (hier etwas gekürzt):

Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten zur Beschränkung des Besuchs von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, Landesbildungszentren, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG und stationären Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe
 
  Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile eine Reihe von Fällen, meist in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete und aus besonders betroffenen Regionen. Die Erkrankung COVID-19 verläuft in den meisten Fällen als grippaler Infekt und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza) klinisch nicht zu unterscheiden.
 
Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen: 
 
1. Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten: 
a) Einrichtungen nach § 33 Nr. 1 bis 4 IfSG (Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen, Tagesbildungsstätten nach §§ 162 ff NSchG und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden) sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre und teilstationäre Erziehungshilfe), 
b)…
 
Ausreichend ist, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der 14Tages-Frist erfolgt. 
 
Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter www.rki.de/ncov-risikogebiete tagesaktuell abrufbar.  

Step Kickt! 2020

11. März 2020

Auch in diesem Jahr dürfen wir als Partnerschule von Hannover 96 wieder fleißig Schritte sammeln. In dem Projekt geht es darum, Kinder zu mehr Bewegung zu motivieren. Am 23.3.2020 geht es los – alle Drittklässler erhalten das Armband zum Schritte zählen. Jede Klasse versucht gemeinsam das höchste Ergebnis zu erzielen. Zwischendurch werden uns unser Paten von Hannover 96 – Julian Korb für die 3a, Jannes Horn für die 3b und Cedric Teuchert für die 3c – zu sog. „Challenges“ herausfordern.

Für Hannover 96 ist noch eine andere Schule mit 3 Klassen im Rennen, insgesamt werden vom 23. März bis 28. Mai 2020 1.200 Schülerinnen und Schüler, unterstützt durch die Clubs Hannover 96, 1. FC Heidenheim 1846, 1. FC Magdeburg, Borussia Dortmund FC Schalke 04, SpVgg Greuther Fürth, SV Sandhausen und VfL Bochum 1848, am Projekt step kickt! teilnehmen.

Gemeinsam haben wir uns das Willkommensvideo von Maskottchen Eddi angeschaut und erste Aufwärmübungen hinter uns gebracht.

Nun können wir das Päckchen mit den Armbändern und den Start ins Projekt kaum noch erwarten.

Busschule

11. März 2020

Unterricht auf etwas andere Art und Weise erlebten am vergangenen Mittwoch die Schülerinnen und Schüler des 1. Jahrgangs.

Äußerst eindrucksvoll zeigte  Ilker Baser vom RVHI den Kindern, warum es wichtig ist, an der Bushaltestelle HINTER der Linie zu warten, einzeln einzusteigen, im Bus zu sitzen (sofern Plätze frei sind) oder sich gut festzuhalten.

 

Hinweise für Lehrkräfte und Eltern

28. Februar 2020

Auszug aus „www.niedersachsen.de“

zuletzt aktualisiert am 25.02.20

Gegenwärtig gibt es keine bekannten Verdachtsfälle an niedersächsischen Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Was können Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler jetzt schon tun?

In Schulen und Kindertageseinrichtungen ist es besonders wichtig, die bekannten Hygienemaßnahmen einzuhalten und die Schülerinnen und Schüler immer mal wieder daran zu erinnern. Empfohlen wird, sich regelmäßig die Hände zu waschen und sich beim Niesen oder Husten wegzudrehen, die Armbeuge zu nutzen oder ein Einmaltaschentuch, das anschließend entsorgt wird. Besondere Vorkehrungsmaßnahmen über diese Hygienemaßnahmen hinaus sind zur Zeit nicht erforderlich. Das Infoblatt des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann und sollte in Schule aufgehängt werden. Bei Rückfragen stehen den Einrichtungen die örtlichen Gesundheitsämter zur Verfügung.

Was tun im Verdachtsfall?

Hat die Schule Kenntnis von Verdachtsfällen, nimmt die jeweilige Schulleitung unverzüglich Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt auf. Die Betroffenen oder gegebenenfalls deren Erziehungsberechtigten werden darüber zu informiert. Das Gesundheitsamt bewertet das gegebene Gesundheitsrisiko und veranlasst die notwendigen Maßnahmen.

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